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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06 (https://dejure.org/2008,20173)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.03.2008 - L 8 R 296/06 (https://dejure.org/2008,20173)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. März 2008 - L 8 R 296/06 (https://dejure.org/2008,20173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Vorschrift des § 35 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) bei Auslandswohnsitz des Klägers; Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) als eine eigenständige Anspruchsgrundlage bei der Berechnung des Anspruchs auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 8 R 187/07

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Unerheblich sind die zur Aufnahme der Arbeit führenden Beweggründe und sonstigen Lebensumstände im Ghetto (vgl. Urteil des Senats des BSG vom 12.12.2007 - L 8 R 187/07 -).

    Allein, dass in der Entschädigungsakte von " Zwangsarbeit" die Rede ist, lässt noch keine andere Schlussfolgerung zu, wie der erkennende Senat im oben genannten Urteil L 8 R 187/07 vom 12.12.2007 mit näherer Begründung dargelegt hat.

    Auch insoweit verweist der erkennende Senat zur näheren Herleitung dieser Grenze auf das bereits zitierte Senatsurteil L 8 R 187/07 vom 12.12.2007, das unter www.sozialgerichtsbarkeit.de abrufbar ist.

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Dabei finden nach § 250 Abs. 1 SGB VI Ersatzzeiten allerdings nur dann Berücksichtigung, wenn vor Beginn der Rente zumindest ein Beitrag wirksam entrichtet worden ist oder als wirksam entrichtet gilt, denn Ersatzzeiten sollen nach dem Gesetzeswortlaut nur " Versicherten", das heißt Personen zugute kommen, die bereits Beitragszeiten erbracht haben ( BSG Urteil vom 7.10.2004, B 13 RJ 59/03 R mit weiteren Nachweisen ).

    Entgelt in diesem Sinne ist als ein die Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung begründendes Entgelt anzusehen (BSG, Urteil vom 7.10.2004, aaO).

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 75/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Anspruchsgrundlage ist daher auch im Falle der Klägerin § 35 SGB VI. Trotz Auslandswohnsitzes der Klägerin ist diese Vorschrift anwendbar ( vgl. BSG , Urteil vom 14.7.1999, B 13 RJ 75/98 R ; BSG, Urteil vom 13.8.2001, B 13 RJ 59/00 R ).

    aa) Der erkennende Senat hält es weiterhin für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen ( s.hierzu Urteil des Senats vom 28.1.2008, Az.: L 8 RJ 139/04 rechtskräftig, mit weiteren Nachweisen ) Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der sogenannten Ghetto - Rechtsprechung ( vgl. BSG, Urteil vom 18.6.1997, 5 RJ 66/95 ; vom 21.4.1999, B 5 RJ 48/98 R ; vom 14.7.1999, a.a.O.) entwickelt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 8 RJ 139/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Der Anspruch auf Altersrente folgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats, allein aus dem 6. Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VI ) , ohne dass das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto ( ZRBG ) eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellen würde ( vgl. hierzu mit weiteren Nachweisen , Urteil des erkennenden Senats vom 28.1.2008, Az.: L 8 RJ 139/04 ).

    aa) Der erkennende Senat hält es weiterhin für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen ( s.hierzu Urteil des Senats vom 28.1.2008, Az.: L 8 RJ 139/04 rechtskräftig, mit weiteren Nachweisen ) Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der sogenannten Ghetto - Rechtsprechung ( vgl. BSG, Urteil vom 18.6.1997, 5 RJ 66/95 ; vom 21.4.1999, B 5 RJ 48/98 R ; vom 14.7.1999, a.a.O.) entwickelt hat.

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache , wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche verfügbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist, das heißt mehr für als gegen sie spricht, wobei gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich sind ( vgl. BSG , Beschluss vom 8.8.2001, B 9 V 23/01 B SozR - 3900 § 15 Nr. 4 ).
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    aa) Der erkennende Senat hält es weiterhin für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen ( s.hierzu Urteil des Senats vom 28.1.2008, Az.: L 8 RJ 139/04 rechtskräftig, mit weiteren Nachweisen ) Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der sogenannten Ghetto - Rechtsprechung ( vgl. BSG, Urteil vom 18.6.1997, 5 RJ 66/95 ; vom 21.4.1999, B 5 RJ 48/98 R ; vom 14.7.1999, a.a.O.) entwickelt hat.
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Anspruchsgrundlage ist daher auch im Falle der Klägerin § 35 SGB VI. Trotz Auslandswohnsitzes der Klägerin ist diese Vorschrift anwendbar ( vgl. BSG , Urteil vom 14.7.1999, B 13 RJ 75/98 R ; BSG, Urteil vom 13.8.2001, B 13 RJ 59/00 R ).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    aa) Der erkennende Senat hält es weiterhin für erforderlich, den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZRBG beschriebenen Typus der Beschäftigung von der Zwangsarbeit nach dem Vorbild des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses abzugrenzen ( s.hierzu Urteil des Senats vom 28.1.2008, Az.: L 8 RJ 139/04 rechtskräftig, mit weiteren Nachweisen ) Maßgebend hierfür sind die Kriterien, die das BSG in der sogenannten Ghetto - Rechtsprechung ( vgl. BSG, Urteil vom 18.6.1997, 5 RJ 66/95 ; vom 21.4.1999, B 5 RJ 48/98 R ; vom 14.7.1999, a.a.O.) entwickelt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2006 - L 13 RJ 112/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Zur Auslegung des Begriffs " Ghetto" schließt sich der Senat Inhalt und Begründung des 13.Senats des LSG Nordrhein - Westfalen vom 15.12.2006 ( L 13 RJ 112/04 ; Sozialgerichtsbarkeit.de ) an.
  • RG, 13.11.1917 - V 523/17

    Sind Lebensmittelmarken öffentliche Urkunden?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2008 - L 8 R 296/06
    Ebenso wie die im Reichsgebiet während des zweiten Weltkrieges an die dortige Bevölkerung ausgegebenen Lebensmittelkarten stellen sie dann lediglich eine Urkunde zur Bescheinigung dar, dass der Inhaber das auf der Karte bescheinigte Lebensmittel in der dort genannten Menge erhalten durfte ( vgl. Reichsgericht, Urteil vom 13.11.1917, V 523/17 ) Insoweit dienten sie insbesondere der Verwaltung und Verteilung rationierter Verbrauchsgüter.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - L 8 R 305/07

    Rentenversicherung

    Hieran gemessen hält es der Senat für glaubhaft, dass zwischen Anfang September 1941 und Ende September 1943 in Wilna ein geschlossenes Ghetto bestanden hat (vgl. hierzu bereits Senat Urteil vom 19.03.2008, Az. L 8 R 296/06 und vom 17.02.2009, Az. L 8 R 243/06).
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